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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 13 C 40/96   

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https://dejure.org/1996,1098
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 13 C 40/96 (https://dejure.org/1996,1098)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.06.1996 - 13 C 40/96 (https://dejure.org/1996,1098)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juni 1996 - 13 C 40/96 (https://dejure.org/1996,1098)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Studienzulassung; Hochschule; Zulassungsbeschränkung; Streitwert; Studienbewerber

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Wird zitiert von ... (57)

  • VG Düsseldorf, 27.02.2013 - 15 K 8637/12

    Ausscheiden des Rechtsschutzinteresses an einer gerichtlichen

    So OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - 13 C 56/11 -, vom 19. März 2010 - 13 C 120/10 - zum Fehlen des Rechtsschutzinteresses für einen Antrag nach § 123 VwGO, sowie vom 8. März 2008 - 13 B 253/06 -, Juris und vom 3. Juni 1996 - 13 C 40/96 - unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 10. März 1994 - 13 C 65/94 - zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein Bewerber eine ihm an einem anderen Studienort erteilte Studienzulassung verfallen lässt; a.A. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 16. September 2008 - 81/08, 81 A/08 -, Juris.

    So OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 13 C 40/96 - unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 10. März 1994 - 13 C 65/94 -.

  • VG Münster, 12.03.2009 - 9 L 45/09

    Vorläufiger Rechtsschutz mit dem Ziel der (vorläufigen) Studienzulassung an der

    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 03. Juni 1996 - 13 C 40/96 - und vom 8. März 2006 - 13 B 253/06 -, jeweils m.w.N.; zum Vorwegnahmecharakter einer bloß vorläufigen gerichtlichen Entscheidung in Zulassungsverfahren der vorliegenden Art s. jüngst erneut - unter dem Gesichtspunkt des Streitwertes -: OVG NRW, Beschluss vom 3. März 2009 - 13 C 264/08 u.a. - Hiervon ausgehend fehlt nach der ständigen - dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin auch mitgeteilten - Spruchpraxis des Gerichts und des OVG NRW regelmäßig ein hinreichender Grund für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Ziel der (vorläufigen) Studienzulassung an der Hochschule der Wahl, wenn einem Studienbewerber die Aufnahme des angestrebten Studiums an einer anderen Hochschule im Bundesgebiet entweder im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch möglich ist oder er jedenfalls hierzu für das verfahrensbetroffene Semester die Möglichkeit hatte.

    So die ständige und in Übereinstimmung mit dem OVG NRW stehende Rechtsprechung des Gerichts, vgl. etwa Beschlüsse des Gerichts vom 10. April 2003 - 11 Nc 93/03 -, vom 2. Dezember 2003 - 11 Nc 776/03 - und vom 7. Oktober 2008 - 9 Nc 197/08 - OVG NRW, Beschlüsse vom 10. März 1994 - 13 C 65/94 -, vom 3. Juni 1996, - 13 C 40/96 - und vom 8. März 2006 - 13 B 253/06 - gleichgerichtet: VG Berlin, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 3 A 609/07 -, OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2008 - 5 Nc 125/07 -, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 2001 - NC 9 S 2/01 - (zum Ausschluss einer einstweiligen Anordnung zur bloßen Durchsetzung einer Ortspräferenz bei bereits anderweitig im selben Studiengang zugelassenen Bewerbern), sowie allgemein OVG Hamburg, Beschluss vom 23. April 2008 - 3 Nc 216/07 (zu den Anforderungen an das glaubhaft zu machende Bemühen eines Bewerbers um Erhalt des begehrten Studienplatzes in dem gewünschten Studiengang).

  • VG Köln, 20.01.2009 - 6 Nc 184/08
    Der Streitwert ist gemäß §§ 52 Abs. 2, 53 Abs. 3 GKG festgesetzt worden und entspricht ¾ des Streitwertes im Hauptsacheverfahren (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 03.06.1996 - 13 C 40/96 -).
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